Beihilfe

Allgemeines

Die Beihilfestelle ist zugehörig der Abteilung Personalbetreuung
Die Beihilfeanträge werden von der bbz (Beihilfe- und Beratungszentrum) bearbeitet.

Bei Änderungen der privaten Verhältnisse ist weiterhin die Beihilfestelle des UK Essens zu informieren (z.B. Adressänderungen, Änderungen der Bankverbindung, Änderungen bzgl. der Beihilfeberechtigten Personen).

Einen Beihilfeanspruch haben neben den Beamten nur noch Tarifbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.1999 mit dem UK-Essen begründet wurde und weiterhin ununterbrochen fortbesteht.

Beihilfen werden auf Antrag gewährt. Anspruchsberechtigte Tarifbeschäftigte erhalten Beihilfen für Zahnersatz (Brücken, Prothesen, Kronen) und einen Zuschuss für die Säuglingsausstattung in Höhe von 170,00 Euro (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig).

Anträge und Formulare

  • Antrag 1
  • Antrag 2

Ansprechpartner